1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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Geschrieben von Gerhard PfeifferGeschrieben von Christian Fischer
Alles andere ist dann im Umkehrschluß FF.
Ist Dir eine Rechtsgrundlage bekannt, die in diesem Fall eine FF vorschreibt?
Nein, den wirds nicht geben, weil auch in BaWü nur vorgegeben ist, dass die Gemeinden eine Fw einzurichten und zu betreiben haben, § 3(1), FwG.
§ 6 gibt die Fw-Arten in der Gemeinde an, da steht nicht, dass es verboten wäre, mit 45.000 Ew eine "Abteilung" BF zu errichten.
Lustig ist, dass es lt. Gesetz die Abteilungen (Mehrzahl!) der FF neben der Abt. BF in einer Gemeinde gibt...
Find ich ehrlicherweise suboptimal, weil das ein völliges Neben- oder sogar Gegeneinander ermöglichen würde.
Hauptamtliche Wachen tauchen anscheinend gar nicht explizit auf. Eine "Abteilung" BF ist im Gesetz offensichtlich nicht definiert, was wäre denn da eine Staffel "Beamter" (und eben nicht billigerer Angestellter mit FF-Qualifikation...)? Schon eine "Abt. BF"?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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