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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Abschaffung des 24-Stunden-Dienstes | 107 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 463573 | ||
Datum | 14.02.2008 21:25 MSG-Nr: [ 463573 ] | 46937 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino Genau, weil es dann u.a. nach einschlägiger rechtlicher Auffassung schlicht unzulässig gewesen wäre, die ganzen Nebentätigkeiten auch IM Dienst (BSW, Ausbildung aus der Freizeit usw.) weiter zu bezahlen... Einen kleinen Unterschied gibt es bei der Ausbildung aus der Freizeit (deshalb ausdrücklich nicht IM Dienst!) schon, weil man da als Übungsleiter tätig wird und da sagt selbst der Gesetzgeber: Steuerfrei und deshalb sicher keine Nebentätigkeit im "klassischen" Stil. BSW würde ich dann aber auch als IM Dienst ansehen. Geschrieben von Ulrich Cimolino Immer die ganze Wahrheit erzählen... Ich bin stets bemüht ;-) Gruß Dirk | ||||
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