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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gasintox und Versicherung | 18 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 463817 | ||
Datum | 15.02.2008 17:55 MSG-Nr: [ 463817 ] | 5950 x gelesen | ||
Heute Nachmittag las ich einen Beitrag mit der Frage, ob eine Gasintox wirklich von der Unfallkasse abgedeckt würde, da ein Unfall mit einem plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes unvorhergesehenes (nicht: unvorhersehbar) Schadensereignis sei. Rauchgasintoxikationen sind doch Unfallereignisse der Feuerwehr par excellence. Wohl jeder hat sie schon gehabt, ohne gleich an ein Unfallereignis zu denken, Da wird gehustet, einmal ausgespuckt und meistens ist es gut, Und dennoch war es die erste Stufe eines Unfalles. Erinnern wir uns an die Lehrstunden "Atemgifte" Die drei Gruppen sind doch: Schädigung des Blutes Schädigung der Nerven und mechanische Schädigung der Atemwege. (Letzteres ist das oben angeführte!) Sind das noch nitrose Gase, so hat man von jedem etwas. Das teuflische ist, dass die Schädigung sofort, etwas später und sehr viel später erkennbar wird und dann wird es oftmals schwierig, die Kausalität zur Invalidität herzustellen. Es ist jeder gut beraten, der nur den Verdacht hat, dass sein Unwohlsein über das Übliche bei weggeschnupperten Rauch dieses dem Wehrführer so meldet und verlangt, dass das schriftlich festgehalten wird. Also, ganz klar: Die FUK tritt ein, Kommt immer gesund nach Hause Klaus | ||||
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