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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtslage - Fotos Brandschutzsünde | 3 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 465534 | ||
Datum | 23.02.2008 10:07 MSG-Nr: [ 465534 ] | 5843 x gelesen | ||
Hallo, ich war gestern in Solingen und habe dort während einer kurzen Pause ein Cafe besucht. Zu meinem Erstaunen stellte ich fest, das der Feuerlöscher hinter einem sehr großen Aquarium versteckt war. Hatte logischerweise auch keine Kamera mit . Nun aber meine Frage. Hätte ich das Aquarium mit dem Feuerlöscher einfach so fotografieren dürfen? Schließlich ist ein Cafe ja öffentlich oder gilt hier auch die Privarsphäre? Wie sieht es mit folgenden Beispielen aus? Supermarkt - Sonderangebot Waschmittel palettenweise vor dem Wandhydranten? Imbiswagen vor einem Baumarkt in der Feuerwehrbewegungs,- aufstellfläche? Kindergarten - zugehangener Feuerlöscher Baumarkt - innerer Fluchtweg durch Riesenmengen Sonderangebote verstellt Restaurant - Tische vor dem Notausgang usw. Klar könnte man eine zweite Person mitnehmen und diese als "Alibi" mit aufs Bild nehmen, obwohl man sich mehr für den Hintergrund interessiert. Wie ist die Rechtslage ? Gibt es einen Unterschied ob ich die Fotos für interne Ausbildung nutze oder an "Siggi's Brandsschutzsünde" schicke? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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