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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuern auf Feuerwehrautos? | 17 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 .8, 4 / | 467479 | ||
Datum | 02.03.2008 10:43 MSG-Nr: [ 467479 ] | 9480 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Wulf Wenn das Fahrzeug im kommunalen Besitz ist und dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, entsteht ihm dadurch ein geldwerter Vorteil, ergo: Versteuerung analog zu Dienstwagennutzern in der Wirtschaft. Es ist ein Auto was der Gemeinde gehört. Ich glaube unser Kommandant wird sauer sein wenn er das versteuern muss. Wer muss denn das beim Finanzamt melden er oder die Gemeinde? Geschrieben von Lüder Pott Aber ist die Nutzung auch 100 %? Darf der Nutzer mit der Kiste zb auch in den Urlaub fahren? In den Urlaub nimmt er es nicht mit. Wenn der Kommandant ein paar Tage wegfährt kriegt sein Stellvertreter das Auto. Wenn er aber zu Lehrgängen fährt oder anderen Feuerwehrterminen dann hat er es immer dabei. | ||||
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