Hallo zusammen,
der Einsatz mit den zwei tödlich verunglückten Kameraden aus Tübingen wird neu aufgerollt.
Jetzt wird gegen den Einsatzleiter erneut ermittelt!
Bericht:
Justiz - Oberlandesgericht kritisiert Einsatz der Tübinger Feuerwehr beim Brand vom Dezember 2005, bei dem zwei Feuerwehrmänner ums Leben kamen
Der Fall wird neu aufgerollt
VON ULRICH KURZ
TÜBINGEN. Der Brandeinsatz der Tübinger Feuerwehr, bei dem am 17. Dezember 2005 zwei Feuerwehrleute ums Leben kamen, soll erneut aufgerollt werden. Die Staatsanwaltschaft Tübingen will, nachdem sie eigentlich die Ermittlungen gegen den Feuerwehrkommandanten und einen weiteren Feuerwehrmann längst eingestellt hatte, den Fall wieder aufnehmen. Anlass dazu ist, auch zur Überraschung der Stadt Tübingen, ein Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Der 4. Strafsenat des OLG hatte am 20. Februar eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Eigentümerin und den Mieter des Hauses, in dem die Feuerwehrleute starben, wegen fahrlässiger Tötung verworfen. Wie das Landgericht Tübingen vertrat auch der Senat die Auffassung, dass nur eine Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung und nur gegen den Mieter zulässig sei.
Unvernüftige Risiken
Den Stein ins Rollen gebracht hatte erst die Begründung des OLG, dass der Mieter zwar durch die unzureichende Lagerung von Asche aus dem Ofen den Brand verursacht und damit auch zum Tod der beiden Männer beigetragen habe. Einen zurechenbaren Zusammenhang zwischen Brandverursachung und Tod der beiden Feuerwehrmänner hat der Senat aber verneint.
Dann kommt es aber knüppeldick: Anknüpfend an die Grundsätze zur sogenannten bewussten Selbstgefährdung führte das Oberlandesgericht aus, dass der Feuerwehreinsatz »nach dem vorliegenden Ermittlungsergebnis »unter Inkaufnahme offensichtlich unvernünftiger Risiken für die verunglückten Feuerwehrmänner durchgeführt« worden sei.
»Ineffekive« Handhabung
Dabei hat der Senat darauf abgestellt, dass die Atemschutzüberwachung des verunglückten Trupps ohne jegliche Zeiterfassung erfolgt sei und zu keinem Zeitpunkt eine Standort- oder Lageabfrage bei den beiden Männern stattgefunden habe. Die vorhandene Schutztechnik, welche den eingesetzten Atemschutzträgern ihre erhöhte Risikotragung erst ermögliche, sei »ineffektiv gehandhabt« worden.
Berücksichtige man zudem, dass von Anfang an »keine Befürchtungen vorgelegen hätten, es könnten sich noch Personen im Gebäude befinden«, dann sei bei dieser Sachlage der Zurechnungszusammenhang unterbrochen, das heißt, der Mieter kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden.
Keine Wahl für Ermittler
Diese Feststellungen zum Einsatz ließen wohl, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Walter Vollmer auf Anfrage, der Behörde keine andere Wahl, als die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Das bedeutet nichts anderes, als dass auch für Stadtbrandmeister Michael Oser, der in den vergangenen zwei Jahren zum Teil schwere Breitseiten auch aus den eigenen Reihen abwehren musste, jetzt die Tragödie vom Dezember 2005 neu aufgerollt wird.
Und es könnte für Michael Oser kaum ungünstiger kommen: Er ist gerade eben wieder von einer schwere Erkrankung genesen.
Die Stadt Tübingern hat gestern auf die Ermittlungen verschnupft reagiert, weil die Staatsanwaltschaft wohl schon seit geraumer Zeit ermittelte, ohne die Kommune zu informieren. »Völlig überrascht« sei das Rathaus gewesen, hieß es gestern in einer Pressemitteilung.
Die Verwaltung sei bisher nämlich davon ausgegangen, »dass die Aufarbeitung des tragischen Unglücks abgeschlossen ist. Der Bericht der Unfallkommission unter der Leitung des Landesbranddirektors hatte keine Verhaltensweisen feststellen können, die für den Tod der beiden Feuerwehrmänner ursächlich waren.
Stadtverwaltung ist verärgert
Die Formulierungen des Tübinger Rathauses verhüllen nur mühsam den Ärger, dass man erst so spät informiert worden ist. Mit den neuerlichen Ermittlungen werden, das weiß man nur zu gut, nicht nur der Stadtbrandmeister, sondern auch die Familien der beiden getöteten Feuerwehrmänner schwer belastet. Wohl wird auch das Verhalten der beiden Männer während des Einsatzes sowie das Gutachten des Landesbranddirektors erneut auf den Prüfstand kommen.
Jetzt ist bei der Stadtverwaltung Fingerspitzengefühl angesagt, Bürgermeister Michael Lucke jedenfalls sorgt sich um seinen Stadtbrandmeister und den zweiten Mann, gegen den ermittelt werden soll. »Die Stadtverwaltung hofft« so schließt die Mitteilung, »dass die Ermittlungen so bald wie möglich abgeschlossen werden.« (GEA)
Quelle: Reutlinger Generalanzeiger
....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....
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