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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerlöscher tötet FA? | 77 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 W.8, Kiel / Schleswig-Holstein | 469925 | ||
Datum | 14.03.2008 20:51 MSG-Nr: [ 469925 ] | 35682 x gelesen | ||
Die Druckbehälterverordnung ist gefallen und durch die TRBS ersetzt worden. Dauerdrucklöscher können also (auch nach 10 Jahren) weiterbetrieben werden ohne das der Behälter zum TÜV muss,vorausgesetzt er ist in Ordnung. und natürlich gilt dieses nicht für ältere Geräte. Des weiteren wird bei dieser wartung erwartet das der Sachkundige auch befähigte Person ist. Es war tatsächlich so das der Löscher nach 10 jahren entsorgt wurde( es gibt/gab firmen welche diese TÜV-Prüfung trotzdem durchgeführt haben) und durch einen neuen ersetzt wurde da die TÜV Prüfung nicht grade wirtschaftlich gewesen ist. | ||||
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