Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Bahnübergänge bei Einsatzfahrten | 50 Beiträge |
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 470766 |
Datum | 18.03.2008 23:44 MSG-Nr: [ 470766 ] | 13046 x gelesen |
Infos: | 18.03.08 Lieber so, als nachher rausgeschnitten werden müssen^^
|
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
hm, passt man dran vorbei? Eher schlecht...
Soll und darf man das? Stichwort "gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr" - wäre ja nicht durch die STVO § 35 gedeckt.
Jetzt noch ne Käpten Blaubär - Geschichte:
Wir hatten mal einen fremden NAW, der geschlossene Halbschranken passierte und dann umgehende vom Triebzugführer angezeigt wurde. Die Polizei hat den Fahrer des NAW noch an der Einsatzstelle abgefischt... Allerdings wurde der NAW nicht mehr benötigt. Leider verrät niemand was rauskam...
Grüße
Lüder Pott
Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|