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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Interne Infos im www. ,war: AAO bei Barandmeldeanlagen | 14 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 471654 | ||
Datum | 22.03.2008 15:49 MSG-Nr: [ 471654 ] | 8377 x gelesen | ||
Geschrieben von Marco Dimitriadis Ich besitze noch das Buch zum 100jährigen Jubiläum der BF Essen. Danach gabs schon eine neue Ausgabe anläßlich der 110 Jahre...Auch interessant :-) Geschrieben von Marco Dimitriadis Dieses Buch konnte jeder kaufen, und ich denke mal, dass der Inhalt dieses Buches von oben abgesegnet war. Das ist der springende Punkt. Bei dem Buch können wir sicher sein, dass der Chef das erlaubt hat. Bei einer dubiosen Internetseite ohne namentliche Nennung des Betreibers bin ich mir da auch ziemlich sicher: dass das nicht abgeklärt ist. Falls doch ist ja alles gut. Kann man aber nicht erkennen. Letztlich muß jeder Aushang am schwarzen Brett genehmigt sein, eine Veröffentlichung von internen Infos im Internet dann doch wohl erst recht. Besonders wenn man an solche Informationen als Außenstehender nicht heran kommt. Da wäre ich als Mitarbeiter/FF Mitglied vorsichtig. Das Beispiel aus der Festschrift lasse ich jetzt mal nicht gelten, weil weder detailiert noch vollständig. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | ||||
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