Rubrik | Taktik |
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Thema | Interne Infos im www. ,war: AAO bei Barandmeldeanlagen | 14 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 471771 |
Datum | 22.03.2008 22:28 MSG-Nr: [ 471771 ] | 6559 x gelesen |
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Geschrieben von Maximilian KöhlerWas ist an so Sachen wie AAO o.Ä. btw. denn so geheim, als dass man sie der Öffentlichkeit vorenthalten MUSS?
Es war die Rede von internen Dingen, nicht von geheimen. Als Beamter sollte man besser nicht selbst entscheiden, was man der Öffentlichkeit gegenüber an dienstlichen Informationen weitergibt. Das gilt gegenüber der Presse, Außenstehenden, aber wie ich vermute auch im www. Selbst bei Gericht braucht man eine Ausagegenehmigung. Das gilt analog auch für Angehörige der FF. Also ist es doch wohl zumindest fragwürdig, Infos ins Netz zu stellen, ohne sich zu vergewissern, ob der Chef das möchte... Das ist alles...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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| 22.03.2008 12:22 |
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Marc7o D7., Korntal-Münchingen AAO bei Barandmeldeanlagen |
| 22.03.2008 15:49 |
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Diet7mar7 R.7, Essen |
| 22.03.2008 22:04 |
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Dirk7 J.7, Edmonton |
| 22.03.2008 22:17 |
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., Preetz |
| 22.03.2008 22:28 |
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