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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dormagen Großbrand im Chemiepark | 94 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 472008 | ||
Datum | 24.03.2008 08:27 MSG-Nr: [ 472008 ] | 49918 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ralf Rötter wenn ich mir so die Berichte anschaue, muss das Ich DENKE das nur die Sachleistungen bezahlt werden müssen, also das viele Schaummittel. Vielleicht noch Prüfröhrchen, was ich aber nicht glaube. Der Rest fällt wohl AFAIK unter nachbarschaftliche Löschhilfe. Was soll den bezahlt werden ? Kraftstoff nach Köln und zurück? Arbeistausfall bzw. Verdienstausfall? Und wie will man die Sperrung der Autobahn und der Bundesbahn berechnen? Was soll an an wen zahlen? Jeder der zu spät nach Hause kam, bekommt eine Entschädigung. Wenn ein Unfall auf der Autobahn die BAB über Stunden komplett dicht gemacht hätte, gäbe es auch keine Entschädigung. Und wie will die Bahn ihren Ausfall beziffern? Einsatz der Polizei und anderer Hilfsdienst könnte unter Amtshilfe fallen. Genrell stellt sich die Frage, wer der Anforderer war? Das Werk (Werkfeuerwehr) oder die Feuerwehr Köln? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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