Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Ausbildung Truppmann UVV | 26 Beiträge |
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 472041 |
Datum | 24.03.2008 11:47 MSG-Nr: [ 472041 ] | 14233 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hmmm ... ein eigener Unterricht UVV im Grundlehrgang. Halte ich für nicht sinnvoll, gibt nur ganz wenige Dinge die man da abstrakt erklären muss, das kann man im normalen Unterricht nebenbei machen (z.B. Gefahr beseitigen, Gefahren gerechtes Verhalten, In-Sicherheit-bringen ...). Bei uns werden Geräte erklärt und ausprobiert und immer wenn es zum Thema UVV etws Wissenswertes gibt, wird das gleich dabei gesagt.
Beispiel: Du übst mit denen das Verlegen von Schläuchen. Dann erklärst Du bei der Gelegenheit etwas von Stolpergefahr, Schläuche und Scherben/Glut ...
Du machst Leitersteigen und erzählst etwas über die richtige Gangart, Sprossen fassen, sicheres Übersteigen, Fensterscherben, herabfallende Teile, Leiter sichern, Aufstellwinkel ...
Du erklärst Schutzkleidung und wie man die richtig anleget und sagst gleich dabei vor was und wie die Dich schützen, in welchen Situationen welche Kleidungen angelegt werden ...
Was erklärst Du denn so im UVV-Unterricht?
Bei der jährlichen Unterweisung wird meist anhand von aktuellen Einsätzen/Unfällen (Drehleiter-Unfälle, Atemschutzunfälle ) sicherheitsrelevantes aufgezeigt.
Gruß
Sven
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