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Deutsches Rotes Kreuz
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaLohndumping im RD: Zusammenfassung1 Beitrag
AutorSeba8sti8an 8K., Nürtingen / BW472431
Datum25.03.2008 12:27      MSG-Nr: [ 472431 ]7136 x gelesen

Hallo zusammen !

Aufgrund der aktuellen Diskussion "Bruttolöhne von unter 1.000 Euro,..." möchte ich euch folgende Zusammefassung Kund geben. In Bezug auf diese Thematik und der arbeitspolitischen Entwicklung, war ich heute Morgen bei einem Pressetermin.


Rettungsdienst zwischen Kostendruck und Versorgungsqualität
Preisdumping in der Notfallrettung – Ist der Patient überhaupt noch etwas wert?


Wenige Wochen ist es her, da berichteten die Printmedien über die „katastrophale Notfallversorgung“ in der Landeshauptstadt Stuttgart. Anlass hierzu war die Veröffentlichung der Eintreffzeiten von Notarzt- und Rettungswagen. So benötigt der Stuttgarter Notarzt im Durchschnitt 18 Minuten bis dieser bei einem Notfallpatienten eintrifft und lebensrettende Hilfe leisten kann. Da es sich hierbei nur um einen durchschnittlichen Wert handelt, so sind Wartezeiten von bis zu 30 Minuten auf einen Notarzt keine Seltenheit und durchaus möglich. Dennoch schreibt das Rettungsdienstgesetz eine Hilfsfrist von 15 Minuten in 95 % der Notfalleinsätze vor, die der Stuttgarter Rettungsdienst nicht einhalten kann. Was eine Überschreitung dieser Zeiten bewirken kann, möchte ich an folgenden zwei Beispielen verdeutlichen. Der Herzinfarkt zählt in Deutschland zu einer der häufigsten Todesursachen. Statistisch gesehen erleiden in der Landeshauptstadt Stuttgart jedes Jahr 1.800 Patienten einen Herzinfarkt. Von diesen Patienten sterben ca. 600 Patienten (20-30%) aufgrund einer Rhythmusstörung innerhalb der ersten 30-60 Minuten. Hierbei wird die Dringlichkeit einer medizinischen Versorgung deutlich. Ein noch extremeres Beispiel ist der Herz-Kreislauf-Stillstand, welcher ebenfalls eine Folge eines Herzinfarktes sein kann. Bei einem Versagen der Herzfunktion und einem Atemstillstand sinkt die Überlebenschance ohne lebensrettende Maßnahmen um 10 % pro Minute, nach 10 Minuten hätte derjenige statistisch gesehen eine Überlebenswahrscheinlichkeit gleich Null. Eine erschreckende Tatsache in Anbetracht der Stuttgarter Notfallversorgung und eine Folge der Einsparungsmaßnahmen im Gesundheitswesen. Diese Einsparung wird manch Stuttgarter Bürger teuer bezahlen – mit seiner Gesundheit.

Anhand der oben aufgeführten Fakten wird einem klar, dass die Rettungsmittel in Stuttgart in zu geringem Maße vorgehalten werden und die Strukturen überarbeitet werden müssen. Eine Bereitstellung zusätzlicher Notarzt- und Rettungswagen und eine Erhöhung des Rettungsfachpersonals dürfte die derzeitige Lage verbessern, denn bisher steht im Durchschnitt 270.000 Stuttgartern nur ein Notarzt zur Verfügung, in Berlin ist es ein Notarzt für 140.000 Bürger – nahezu die doppelte Anzahl an Notärzten. In der letzten Sondersitzung des Stuttgarter Bereichsausschuss wurde nun ein zusätzlicher 24 Stunden Notarzt genehmigt. Immerhin ein kleiner Lichtblick, dennoch fehlen weitere Rettungsmittel in Stuttgart um die Notfallversorgung auch sicherzustellen.

Esslinger Rettungsdienst schnell vor Ort
In den vergangenen Jahren wurde die gesetzliche Hilfsrist im Kreis Esslingen nicht nur eingehalten sondern weit übertroffen. So betrug die Hilfsfrist 2003 bei insgesamt 12415 Notfällen 97%, 2004 bei 11423 Notfällen 96,7%, 2005 bei 12380 Notfällen 97,1% und 2006 bei 13544 Notfällen 96,1%. Werte die deutlich über den gesetzlich geforderten 95 % liegen. Landesweit konnte die Hilfsfrist 2006 in nur ca. 92 % eingehalten werden. Vgl. Antwort des Ministerium für Arbeit und Soziales, Drucksache 14/2178 2007

DRK Stuttgart zahlt nicht nach Tarif
Seit fünf Jahren bezahlt das Deutsche Rote Kreuz Stuttgart sein Personal nicht mehr nach dem Tarifvertrag sonder nach eigenen Vereinbarungen. So wurden Schicht und Feiertagszuschläge gekürzt oder teilweise komplett gestrichen und vielen jungen Rettungsassistenten bleibt ein monatlicher Bruttolohn von 1.300 EUR, das entspricht bei Steuerklasse I einem Nettolohn von 957 EUR bei einer Wochenarbeitszeit von 45 Stunden! Viele Rettungsassistenten leben somit am Existenzminium und gehen teilweise nach einer 12 Stunden Schicht anschließend einem Nebenjob nach. Andernfalls würden die Lebensretter in armutsähnlichen Verhältnissen leben, wenn man das Einkommen mit den Unterhaltskosten in der Stuttgart Region vergleicht.

Billiglohn: Situation in Stuttgart
Viele erfahrene Rettungsassistenten sind in den letzten 5-10 Jahren von Stuttgart abgewandert. Entweder in andere Rettungsdienstbereiche, in welchen die Situation besser war oder bis heute noch ist, oder haben ihre Tätigkeit in der Notfallrettung komplett niedergelegt und sind in einen anderen, meist handwerklichen Beruf gewechselt.

„Putzfrau verdient mehr als ein staatlich geprüfter Rettungsassistent“
Betrachten wir den Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 9. Oktober 2007 und vergleichen diesen mit den Vergütungen eines Rettungsassistenten so lässt sich folgendes feststellen:

Gesetzlicher Mindestlohn Gebäudereiniger WEST: 7,87 € / Stunde
Gesetzlicher Mindestlohn Rettungsassistent: nicht gesetzlich geregelt

Junge Rettungsassistenten DRK Stuttgart 1.300 € brutto / 45 Stunden pro Woche
Bei Steuerklasse I: 957 € netto

Gebäudereiniger bezahlt auf minimal möglicher Ebene (gesetzl. Mindestlohn) erhält bei einer Wochenarbeitszeit von 45 Stunden 1416,60 € Brutto

Rettungspersonal in Sorge
Auch die Rettungskräfte des DRK in anderen Kreisverbändensind betroffen. So plant das DRK bei Tarifverhandlungen eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden sowie eine Absenkung des Weihnachtsgeldes auf 60% für alle Beschäftigten. Nach Darstellung von ver.di würde ein Eingehen auf die Vorstellungen des DRK einer Lohnkürzung von fast 12 % für die Beschäftigten des Roten Kreuzes bedeuten.

Spielt der Patient überhaupt noch eine Rolle?
Die aktuelle Entwicklung im Rettungsdienst ist ein Spagat zwischen Qualitätsanspruch, Wirtschaftlichkeit, den Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern und der Zunahme des Wettbewerbs. Während Sparmaßnahmen es einerseits kaum noch möglich machen, die erforderliche Behandlungsqualität zu gewährleisten, ist andererseits die Kostengünstigkeit des Angebotes das entscheidende Kriterium bei der Vergabe des Rettungsdienstes an die Leistungserbringer. Die Kostenträger spielen teilweise Leistungserbringer und Träger des Rettungsdienstes gegeneinander aus – auf Kosten des Personals und folglich der Versorgungsqualität für Notfallpatienten.

Die Personalkosten sind der entscheidende Faktor. Mittlerweile variieren die Personalkosten in den Angeboten für ausgeschriebene Rettungsdienstbereiche um bis zu 150 % bei gleicher Qualifikation (Rettungsassistent), bei einem Besoldungsunterschied von 120% für den einzelnen Beschäftigten. Somit erfolgt eine kaum noch vertretbare Gehaltsreduzierung – eine „Lohndumpingspirale“ ist in Gang gesetzt. Diese Personalkostenreduktion wird durch die derzeitige Arbeitsmarktsituation erleichtert, in der bei einer hohen Arbeitslosenzahl und einem großen Anteil von Ausbildungsabsolventen um die Arbeitsplätze hart konkurriert wird. Hierbei geraten besonders die älteren Mitarbeiter unter erheblichen Druck. Diese reine betriebswirtschaftliche Betrachtung kann einem umfassenden Qualitätsanspruch an hochwertige notfallmedizinische Versorgung nicht gerecht werden, sie darf nicht die einzige Priorität besitzen.

„Medizinische Notfallrettung lässt sich nicht ausschließlich nach den Kriterien von Markt und Wettbewerb bewerten“

Das einheitliche Motto in der deutschen Notfallrettung fehlt. Alle Beteiligten am Rettungsdienst möchten auch weiterhin „alles“ machen und jede Organisation beziehungsweise jedes Unternehmen rühmt sich, den „besten Rettungsdienst“ anzubieten und möchte sich damit von allen anderen Leistungserbringern im Wettbewerb abgrenzen. Alle gehen getrennte Wege, anstatt sich einheitlich zu dem Motto „Nur gemeinsam sind wir stark“ zu bekennen. Es wird dabei völlig verkannt, dass die derzeit geplante Novellierung und Vereinheitlichung der Rettungsassistenten-Ausbildung nur ein notwendiger Punkt ist, um eine patientenorientierte Notfallversorgung auf Dauer und in vernünftiger Form sicherzustellen. Auch die deutschlandweit teils gänzlich unterschiedlichen Finanzierungsmodelle für die Notfallrettung erschweren den Dialog. Dies hat alles zur Folge, dass kaum ein anderer Lebensbereich die Gerichtsbarkeit so sehr beschäftigt wie der Rettungsdienst.

Im Bereich der Sachgutrettung als dem klassischen Teil der öffentlichen Gefahrenabwehr (z.B. Feuerwehr, THW) kennt man solche Schwierigkeiten und Auseinandersetzungen hingegen nicht. Lediglich auf dem Gebiet der medizinischen Rettung wird fast nur von Wirtschaftlichkeitsbelangen, Ausschreibungsverfahren und eventuellen Gewinnoptimierungsmöglichkeiten gesprochen. Es wird nicht erkannt, dass hier, ebenso wie im Brand- und Katastrophenschutz, zunächst einmal die Sicherheitsbelange der Bürger im Sinne der öffentlichen Gefahrenabwehr zu berücksichtigen sind und dass sich die medizinische Notfallrettung nicht ausschließlich nach den Kriterien von Markt und Wettbewerb bewerten lässt.


Bei Einsätzen mit dem Ziel der „Abwendung einer möglichen Lebensgefahr“ dürfte es doch keinen Unterschied mehr geben, ob die Ursache in einem Wohnungsbrand, Verkehrsunfall oder ein Herzinfarkt liegt. Im föderalistischen Deutschland fehlen jedoch die notwendigen bundeseinheitlichen Rahmenbedingungen insbesondere für die medizinische Rettung, um ein solches Denken durchzusetzen!

Es kann nicht weiter richtig sein, dass der medizinische Rettungsdienst in einigen Ländern als hoheitliche Aufgabe betrachtet wird, während er in den meisten Ländern, in denen diese grundsätzlich öffentliche Aufgabe primär von privatrechtlichen Organisationen oder Unternehmen versehen wird, weiterhin als „private“ Angelegenheit gesehen wird, die damit Ausschreibungs- und Vergabeverfahren unterliegt.

Zur Zeit fehlt in Deutschland noch die Gleichwertigkeit der neuen medizinischen Rettung gegenüber der traditionellen Sachgutrettung. Und gerade vor diesem Hintergrund ist es besonders bedauerlich, dass sich im Laufe der vergangenen 30 Jahre selbst die Feuerwehren und Hilfsorganisationen noch nicht in einem rein sachorientierten wie konkurrenzfreien Verbundsystem zusammengefunden haben und auch derzeit noch getrennte Positionen in Fragen des Rettungsdienstes vertreten.

An Synergien kein Interesse
Eigentlich müssten doch die Bereiche der gesamten Gefahrenabwehr auch in Deutschland bereits so eng zusammenarbeiten und sich im Rahmen des jeweiligen Bedarfs sofort so ergänzen können wie die beiden Hände eines Menschen. Schon deshalb ist es auch nicht mehr zeitgemäß und bedarfsorientiert, dass zumindest zurzeit noch viele Berufsfeuerwehrkräfte neben ihrer komplexen feuerwehrtechnischen Ausbildung auch noch die komplette und ebenfalls immer umfangreicher gewordene medizinische Fachausbildung Rettungsassistent beherrschen sollen, wohingegen das medizinische Rettungsdienstpersonal außerhalb der Feuerwehren meist über gar keine feuerwehrtechnische Grundkenntnisse verfügt, diese aber unabdingbar geworden sind, zum Beispiel bei Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Verletzten, Gefahrgutunfällen oder allgemein bei Großschadenslagen. Auch dieses Defizit sollte gerade im Rahmen der Novellierung des Rettungsassistentengesetzes ausgeräumt werden.

Die Politik sieht in dieser Sache jedoch keinen Handlungsbedarf zum Notfallschutz der Bürger und Doppelkostenbelastungen, die derzeit aufgrund der unabgestimmten Struktur bestehen.

Solange bundeseinheitliche Rahmenbedingungen fehlen, wird jeder versuchen, die dadurch entstandenen rechtlichen Grauzonen und Freiräume mit eigenen Interpretationen zu füllen, um für seine Organisation oder sein Unternehmen das bestmögliche Ergebnis zu erreichen

In der medizinischen Gefahrenabwehr versagen die Marktmechanismen. Herzinfarkt, Schlaganfall, Verkehrsunfälle sind weder durch Werbung noch durch Rabatte zu beeinflussen.

Deutschlandweites Preisdumping
Bruttolöhne von unter 1.000 Euro, so genannter freiwilliger Gehaltsverzicht, der mit der Drohung der Kündigung erzwungen wird, und willkürlich verlängerte Arbeitszeiten – so sieht er für viele Rettungsassistenten aus, der Alltag im deutschen Rettungsdienst. Die Arbeitgeber, häufig engagiert „im Namen der Menschlichkeit“, setzen sich nicht mit den Kostenträgern auseinander, sondern geben den Druck mit dem Argument der nötigen Einsparungen an die schwächsten Glieder der Kette weiter, die Arbeitnehmer. Aus Angst um den Arbeitsplatz sind viele Rettungsdienst-Mitarbeiter sogar bereit, Lohnkürzungen in Kauf zu nehmen.

Öffentliche Ausschreibungen werden gewonnen, weil Rettungsassistenten mit einem Lohn von unter 1.300 Euro brutto abgespeist werden. Und alles nur, damit die eigene Organisation weiterhin in der Stadt gesehen wird. Zu welchen Bedingungen die Lebensretter ihre Arbeit erledigen, interessiert niemanden.

Was uns nicht weiter bringt: Billiglohn und Ausschreibungen
In jüngster Vergangenheit wurden zwei Problemfelder für das Rettungsdienstpersonal nachdrücklich erkennbar. Zum einen ist es die teilweise grenzwertige Entlohnung, zum anderen sind es europarechtlich geforderte Ausschreibungsverfahren. Ein Entgelt für einen Mitarbeiter im Rettungsdienst müsste zumindest die Möglichkeit eröffnen, sich selbst, eine Ehefrau und zwei Kinder finanziell zu unterhalten. Da bereits jetzt Trends erkennbar sind, dass vermehrt Fachkräfte wieder im Bereich der Industrie benötigt werden, kann dies unter den gegebenen Rahmenbedingungen dazu führen, dass Personal aus dem Rettungsdienst dort eine neue berufliche Heimat findet. Dies bedeutet aber im Umkehrschluss, dass die Fachkräfte im Rettungsdienst eher weniger werden und damit auch die Qualität erheblich sinkt. Das Berufsbild muss künftig insgesamt attraktiver werden.

Die bereits mehrfach thematisierte Problematik der „Ausschreibungen im Rettungsdienst“ kann die Qualität des Rettungsdienstes auf keinen Fall erhöhen, da sie den Rettungsdienstbetreiber dazu zwingt, ein möglichst günstiges Angebot abzugeben. Es kann und darf nicht sein, das öffentliche Ausschreibungen nur mit Billiglöhnen und bis zu 40% Ehrenamtlichen im Personalschlüssel gewonnen werden.
Letztlich wird - auch wenn immer wieder anders dargestellt - einzig die Kostenfrage die Entscheidung bringen und nicht die Qualität der Patientenversorgung. Dies bedeutet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass keine unbefristeten Verträge mehr abgeschlossen werden können. Auch das Entgelt wird dementsprechend ausfallen.

Fazit
Der Rettungsassistent muss, um langfristig überleben und sich auf dem Arbeitsmarkt entsprechend positionieren zu können, eine gut ausgebildete Fachkraft sein, deren Leistung nicht einfach so nebenbei an den Wochenenden für wenig bis gar kein Geld erbracht werden kann. Allerdings muss auch das System Rettungsdienst in Deutschland generell überdacht werden - eine gut ausgebildete, spezialisierte Fachkraft muss entsprechend ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten eingesetzt werden, um nicht Gefahr zu laufen, durch Demotivation, Monotonie und Unattraktivität eine Fluktuation, wie wir sie heute kennen, zu forcieren. Solange diese Fragen nicht zufriedenstellend geklärt sind, wird der - für mich schönste - Beruf des Rettungsassistenten das bleiben, was es bereits seit jeher für den Sankafahrer und Sani war: eine Sackgasse. Ohne das persönliche Engagement und die Motivation anderen Menschen zu helfen wären einige unserer Mitmenschen nicht mehr unter uns. Daher möchte ich die Wichtigkeit der im Gesundheitswesen Beschäftigten klar hervorheben. Es sind Menschen die täglich anderen helfen oder einem sogar das Leben retten – und das teilweise für 5 EUR die Stunde. Es darf nicht an der Gesundheit gespart werden, denn diese Einsparungen werden wir eines Tages bitter bezahlen – unter Umständen mit dem eigenen Leben.


Quellen:
SK Verlag
Stuttgarter Nachrichten
Stuttgarter Zeitung

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Kurz



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 25.03.2008 12:27 Seba7sti7an 7K., Nürtingen

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