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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Qualifikation für die jährliche Feuerlöschübung | 9 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8H., Beselich / Hessen | 473350 | ||
Datum | 28.03.2008 12:35 MSG-Nr: [ 473350 ] | 7874 x gelesen | ||
Guten Tag heute richte ich mich mit folgendem Problem an euch: Ich soll in Erfahrung bringen, welche Qualifikation von dem Durchführendem benötigt wird, um eine Feuerlöscherübung in einem Betrieb (Chemie in Hessen) anzubieten. Jeder Betrieb ist ja bekanntlich dazu verpflichtet eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Nun ist die Frage ob dies nur der BSB des Betriebes machen kann? Eventuell sol ein Feuerwehrmann (Ausbildung Zugführer Hessen) diese Unterweisung und Übung leiten und gegenzeichnen. Ist damit dem Gesetz genüge getan oder besitzt er nicht die Qualifikation dies anzubieten. Habe auch paralell bei der BG angefragt. Vielen Dank Wie immer nur meine eigene Meinung! | ||||
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