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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Mehrzweckfahrzeug, war: Bruttolöhne von unter 1.000 Euro,... | 170 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 473528 | ||
Datum | 29.03.2008 00:50 MSG-Nr: [ 473528 ] | 121525 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam n NRW gab (gibt?) es jedoch einen MAGS-Erlass, der die Größenklasse MB 207/308 oder später Sprinter ohne Koffer aufgrund der festgelegten Mindestflächen im Patiententraum schon immer als RTW ausschloss. Hast du zufällig eine Quelle oder etwas ähnliches (Link) hierfür? Weil nach der EN 1789 sind, zumindest nach den Innenmaßen und der zGM, auch Sprinter ohne Kofferaufbau als Typ C möglich. Geschrieben von Andreas Bräutigam Deshalb hat NRW ja auch seit jeder auf MB 508D o.ä. aufgebaut Das deckt sich allerdings nicht mit meinen Erfahrungen. Sprinter 312D sind auch vor Einführung der EN 1789 durchaus in NRW gängige Fahrzeuge der Notfallrettung (gewesen). | ||||
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