Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 M.8, Bad Füssing / Bayern | 475548 |
Datum | 06.04.2008 16:16 MSG-Nr: [ 475548 ] | 26416 x gelesen |
Infos: | 04.05.08 Gesetzeslücke: Ehrenamtliche Helfer als Notfall 06.04.08 Einsatzdatenbank
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Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
Servus Michael,
Ja, es geht um den GUVV.
Das hätten wir auch gemein, dass dieser in diesem Fall sofort aufkommt, aber das ist nicht der fall!!
Das irsinnige, oder verückte daran warum dieser nicht zahlen möchte ist ja der:
Ab dem Zeitpunkt in dem der Piepser geht und man sich auf den Weg zum Feuerwehrhaus oder gleich zum Einsatz macht ist man sofort beim GUVV für jeden Schaden versichert. ABER: Verletzt oder tötet dich dein Kamerade (in diesem Fall mit einem Berufskollegen gleichzustellen) braucht Sie nciht aufkommen.
Diese Regelung geht noch aus dem Reichsversicherungsgesetz von 1914, die einfach übernommen wurde und nie wieder modernieseiert wurde!!!!
Also das ganze Problem hier ist ja das der GUVV rechtlich gesehen im Recht ist, weil dieser behauptet dass die Versicherung des Schädigenden haften muss, dies ist aber wiederum nicht gesetzlich geregelt!!
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