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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Bekleidung nach HUPF 2 | 2 Beiträge | ||
Autor | Maik8 W.8, Uecker - Randow / Mecklenburg-Vorpommern | 475694 | ||
Datum | 07.04.2008 12:05 MSG-Nr: [ 475694 ] | 5337 x gelesen | ||
Morgen Kameradinnen & Kameraden! Ich habe eine Frage. Vor kurzem bekam ich eine Hose geschenkt (Bundhose nach HUPF 2 aus Baumwolle mit Reflexstreifen). Jetzt kam mein Wehrleiter und teilte mir mit, das diese Form (Bundhose) bei der Feuerwehr in Mecklenburg - Vorpommern nicht zugelassen sei. Wäre die Hose als Latzhose ausgelegt, wäre es kein Problem. Nun ist meine Frage; "Weiß jemand von Euch, in welcher Dienstvorschrift, Bekleidungsordnung etc. ich nachlesen könnte, ob mein WL recht hat?" Anmerkung: Bei einem kürzlichen Einsatz trug ein "Offizier" als Einsatzbekleidung eine Bundhose. Ich weiß, wenn zwei das gleiche tun ist es noch lange nicht das Gleiche. Über ein paar Antworten oder Hinweise würde ich mich freuen. Gruß aus dem Norden Maik | ||||
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