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Landesfeuerwehrverband
Grundgesetz
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGründung eines Arbeitskreises zum Thema Rauchmelder10 Beiträge
AutorWilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW475729
Datum07.04.2008 13:48      MSG-Nr: [ 475729 ]28003 x gelesen
Infos:
  • 08.04.08 RRL-Insinders - Liste von RM-Aktionen
  • 08.04.08 Rauchzeichen setzen - Projektwoche in einer Schule
  • 08.04.08 Infoblatt aus Bayern
  • 08.04.08 Aktion der Berliner Feuerwehr
  • 08.04.08 Aktion der Ostfriesischen Feuerwehren
  • 08.04.08 Rauchmelder retten Leben

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Gründung eines Arbeitskreises zum Thema Rauchmelder

    Die Idee wurde am 19.01.2008 in Münster im IdF. geboren das ein Arbeitskreises Rauchmelder NRW gegründet werden soll.

    Es wird vorgeschlagen den Arbeitskreis mit interessierten Feuerwehranghörigen sowie sonstigen Interessierten aus Wirtschaft und Politik zu besetzen.


    Ziele des Arbeitskreis Rauchmelder der Feuerwehren Nordrhein Westfalen sollen sein:

    --> Entwickeln von Strategien zur Verbreitung von Rauchmeldern
    ( vorbeugender Brandschutz )

    --> Planung und Durchführung von regionalen und überregionalen Musterkampagnen
    ( Freitag der 13. )

    --> Die Mitarbeit von interessierten Vertretern aus allen Regionen und Institutionen sollte
    angestrebt werden

    --> Erstellung von standardisierten Projektunterlagen .

    --> Weiteres Betreiben der Internetseite „Rauchzeichen-setzen.de“

    Als zentraler Tagungsort des Arbeitskreises wird Tagungsstätte Haus Phönix in Bergneustadt vorgeschlagen.

    Der Arbeitskreis Rauchmelder NRW soll Ideengeber für die Feuerwehren in Deutschland werden.

    Der Arbeitskreis sollte aus einem Sprecher einem stv. Sprecher, Schriftführer und je einen Vertreter aus den Bezirksregierungsbezirken (Arnsberg, Münster, Detmold, Köln und Düsseldorf) als Beisitzer haben.

    Unternehmen aus der Wirtschaft sind beratende Mitglieder, die Ihr Stimmrecht über einen entsandten Vertreter gelten machen.

    Die Aufgaben, Ziele, und organisatorische Punkte sollten in der ersten Arbeitssitzung Sitzung erfolgen.

    Einladung sollte über und wird über den LFV NRW erfolgen.

    Wer Interesse hat meldet sich bitte bei mir per Mail.


    Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG

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     07.04.2008 13:48 ., Kierspe
     07.04.2008 17:59 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.04.2008 22:39 ., Kierspe
     07.04.2008 23:28 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.04.2008 23:53 Diet7mar7 R.7, Essen
     08.04.2008 00:05 ., Kierspe
     08.04.2008 12:01 Hart7mun7d F7., Papenburg/Ems
     08.04.2008 12:23 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     08.04.2008 12:48 Thom7as 7W., Norden
     08.04.2008 13:59 ., Kierspe

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