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Thema | Stripperin auf Hauptfeuerwache Dortmund????? | 83 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 475905 | ||
Datum | 08.04.2008 11:16 MSG-Nr: [ 475905 ] | 38320 x gelesen | ||
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Hallo! Ohne nachher in den Hardliner-Topf geworfen zu werden: Es gibt schon einige Rechte und ansonsten gibt es ja auch Schmerzensgeld. Was "Wohlverhalten" gem §54 ist, wird durch den Dienstvorgesetzten definiert, und der dürfte sich an der öffentlichen Meinung orientieren - gibt da zig Urteile aus dem Bereich der Polizei. Eine private Geburtstagparty mit künstlerischer Darbietung wird da keinen stören - bei einem Beamten des mD Feu (Nein, eine Veranstaltung in Diensträumen, in Dienstkleidung und zur Dienstzeit ist alles, aber nicht privat). Das dürfte im höheren diplomatischen Dienst schon anders aussehen. Ich persönlich glaube übrigens a) nicht, dass sich die weiblichen Kolleginnen wirklich wohl gefühlt haben (wenn welche dabei waren) und b) das nach Veröffentlichung dieser Vorgänge verprügelte Prostituierte, 16jährige Vergewaltigungsopfer und sexuell misshandelte Ehefrauen in die Feuerwehrbeamten auf dem RTW das gleiche Vertrauen haben wie vorher. Wenn ihr alle so gelassen seid: Wieviele von euch würden einen homosexuellen Zugführer im gD Feu oder einen bekennenden Masochisten im hD Feu wirklich akzeptieren... Grüße Jan *wegduckend* | ||||
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