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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschzug | 19 Beiträge | ||
Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 475956 | ||
Datum | 08.04.2008 15:54 MSG-Nr: [ 475956 ] | 7688 x gelesen | ||
Hallo Markus, es ist mir schon klar, dass der Fragesteller die eigentliche Sollstärke eines Löschzuges wissen wollte. Und die Zahl kannst Du doch wirklich nur aus der Dienstvorschrift ableiten, oder hast Du eine andere Quelle wo ein Löschzug stärkemäßig klar definiert ist? Es gibt in Nachbarkommunen Löschzüge, wo die Einheit nur 34 Personen stark ist. In unserer Kommune gibt es zwei Löschzüge, wo die Anzahl der Personen bei 56 bzw. 60 Personen liegt. Da stellt sich auch die Frage, hat die Nachbarkommune nur eine größere Löschgruppe (obwohl ELW, LF und Rüstwagen) vorhanden ist? Bin Dir sehr dankbar dafür, wenn Du mir so eine Quelle nennen könntest. Da mich diese Frage ebenfalls interessiert. Viele Grüße Falk | ||||
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