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Thema | Kein Zugang zum Objekt trotz Auslösung der BMA! Gewaltsamer Zugang? | 19 Beiträge |
Autor | Meye8nbe8rg 8C., Dortmund / NRW | 476043 |
Datum | 08.04.2008 19:34 MSG-Nr: [ 476043 ] | 11329 x gelesen |
Brandmeldeanlage
1. Feuerwehrschlüsselkasten, heute: Feuerwehrschlüsseldepot (FSD)
2. Feuerwehrschutzkleidung
Brandmeldezentrale
Hallo alle zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage für euch...
Wie handhabt ihr es wenn ihr z.B. nachts um drei Uhr keinen Zugang zu einem Objekt bekommt, in dem aber die BMA ausgelöst hat (z.B. der FSK öffnet nicht) ihr aber von außen nach umfangreicher Erkundung (z.B. auch mittels DL und Wärmebildkamera) keine Feststellungen habt und der Betreiber nicht erreichbar ist?
Wie geht ihr bei einem solchen Problem in der Praxis vor?
Schaft ihr euch direkt einen gewaltsamen Zugang zur BMZ ???
Gibt es in euren Wehren für solche Fälle Festlegungen (SER-BMA) in der soetwas geregelt ist?
Fragen über Fragen :-) ...
Danke schonmal für eure Antworten!
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| 08.04.2008 19:34 |
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Meye7nbe7rg 7C., Dortmund | |