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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Geheim oder nicht? | 6 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 477015 | |||
Datum | 12.04.2008 17:39 MSG-Nr: [ 477015 ] | 6144 x gelesen | |||
Hallo! Wie bereits in anderen Diskussionen zur Sprache gekommen, ist nicht alles was bei der Feuerwehr passiert oder geplant wird eine für die Öffentlichkeit gedachte Information. Was jedoch geheimzuhalten ist und was nicht, darüber besteht in vielen Fällen Unsicherheit. - Welche Informationen seht ihr als geheimhaltungswürdig an und welche nicht? - Bei welchen Themengebieten fällt euch eine Kategorisierung schwer? - Habt ihr in eurer Wehr klare Regelungen darüber? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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