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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Feuerwehrbereitschaften/-abteilungen in den Ländern | 80 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 477112 | ||
Datum | 13.04.2008 13:04 MSG-Nr: [ 477112 ] | 36705 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Otto Es gibt das Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechts im Land Brandenburg vom 25 Mai 2004 Link da steht doch aber dazu praktisch nix drin, oder hab ich was überlesen? Zu Brandenburg fällt mir noch auf: KdoW als Führungsfahrzeug mit 1/1/2//4 besetzt... (besser als Sachsen, aber bei größeren Einsätzen bzw. Fahrtstrecken problematisch) Einheiten sind anscheinend nur bis Zugebene definiert, was ist da oben drüber? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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