Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Getränke an der Est. | 9 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 477268 |
Datum | 14.04.2008 08:13 MSG-Nr: [ 477268 ] | 7500 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Hallo Forum!
Nach dem Einsatz bzw. im Einsatz soll man ja bekanntlich ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen. Aus diesem Grund werden ja vielfach Getränke für die AGT etc. auf den Fahrzeugen mitgeführt.
Nun meine Fragen:
- Wer bezahlt die Getränke? Kommune oder "Kameradschaftskasse"
- Wenn die Kommune die Getränke bezahlt, wie habt ihr sie dazu bekommen?
- Gibt es Empfehlungs/Rundschreiben von AGBF, DFV, BGUV...... dazu, wie mit den Getränken zu verfahren ist (Gestellung der Getränke) oder ergeben sich aus Arbeitsschutzrichtlinien Verpflichtungen denen der Arbeitgeber nachkommen muss?
Bin für alle Tipps und Hinweise dankbar.
Gruß Christian
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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| 14.04.2008 08:13 |
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Chri7sti7an 7T., Recklinghausen | |