News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Fw-Bereitschaft: Sachsen | 2 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 477270 | ||
Datum | 14.04.2008 08:35 MSG-Nr: [ 477270 ] | 6467 x gelesen | ||
Hallo, hier mein Stand zu Sachsen (da bleibt z.B. die Frage offen, ob es nicht für die Waldbrandeinheiten doch weitere Regelungen ausser "viele TLF" gibt?): 1.1.3.10 Sachsen Gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsische Katastrophenschutzverordnung – SächsKatSVO) vom 19. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 324) werden in den Landkreisen und kreisfreien Städten folgende Katastrophenschutzeinheiten aufgestellt: 1. Katastrophenschutzeinheiten Brandschutz a) 3 Katastrophenschutz-Führungsunterstützungszüge (KatS-FüUZ), b) 7 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten (KatS-LZR), c) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Retten-Beleuchten (KatS-LZR-Bl), d) 26 Katastrophenschutz-Löschzüge Wasserversorgung (KatS-LZW), e) 2 Katastrophenschutz-Löschzüge Waldbrand (KatS-LZWb), 2. Katastrophenschutzeinheiten Sanitätswesen/Betreuung a) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 1 (KatS-SanBtZ 1), b) 26 Katastrophenschutz-Sanitäts-/Betreuungszüge 2 (KatS-SanBtZ 2), 3. 4 Katastrophenschutz-Wasserrettungsgruppen (KatS-WRGr), 4. Katastrophenschutzeinheiten Gefahrgut a) 19 Katastrophenschutz-ABC-Erkundungsgruppen (KatS-ABCErkGr), b) 19 Katastrophenschutz-ABC-Bekämpfungszüge (KatS-ABCBekZ), 5. 2 Katastrophenschutz-Bergrettungsgruppen (KatS-BergRGr), 6. 2 Katastrophenschutz-Rettungshundestaffeln (KatS-RettHundSt). Für jede dieser Einheiten existiert eine eigene Mustergliederung. Beispielhaft seien hier die LZ Wasserversorgung und Waldbrand genannt. Abb. 1.1.3.10/1: Gliederung des sächsischen KatS-LZW gemäß SächsKatSVO. (Grafik : Cimolino) Interessant ist das Unterstellen des SW 2000-Tr mit seinem «selbstständigen» Truppführer unter den Gruppenführer des LF, der damit eine verstärkte Gruppe führt. Abb. 1.1.3.10/2: Gliederung des sächsischen KatS-LZWb gemäß SächsKatSVO. (Grafik: Cimolino) Interessant ist das Festhalten an reinen TLF zur Waldbrandbekämpfung. Dies ist erfahrungsgemäß alleine nicht ausreichend. Die TLF müssen im Einsatz durch «Fußtruppen» unterstützt werden. Truppführer unter den Gruppenführer des LF, der damit eine verstärkte Gruppe führt. Problematisch erscheint das Festhalten an KdoW für den Zugtrupp. Für längere Strecken ist das mit 4 FA Besatzung in Schutzkleidung problematisch und als echtes Führungsfahrzeug für ggf. einen Abschnitt zu klein. Außerdem fehlt jede Ebene oberhalb des Zuges. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|