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| Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
| Thema | Ab wann in den Einsatz ? | 4 Beiträge | ||
| Autor | Meik8 Z.8, Lehrte / Niedersachsen | 477737 | ||
| Datum | 16.04.2008 09:18 MSG-Nr: [ 477737 ] | 6559 x gelesen | ||
Hallo zusammen, wahrscheinlich gibt es schon irgendwo Beiträge zu dem Thema, leider kann ich sie in der Suche nicht finden. Ab wann dürfen FMA in den Einsatz aus Sicht FUK + aus Sicht der Stadt bzw. der StadtFW ? Kein Einsatz ohne TrM1 ? Oder doch schon nach Eintritt ? Wie weit dürfen die FMA (Dienstgrad) nach dem TrM1 vorgehen ? Wäre super, wenn jemand aus Niedersachen bescheid weiß, da es landesrechtlich evtl. Unterschiede gibt. Vielen Dank + viele Grüße Meik | ||||
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