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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge | ||
Autor | Dori8s A8., Bad Füssing / Bayern | 477879 | ||
Datum | 16.04.2008 17:34 MSG-Nr: [ 477879 ] | 26789 x gelesen | ||
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Hallo, ich hatte am 27. Januar den Unfall mit dem Gerätewagen, wie bereits von Florian berichtet. Da es so viele Fragen gibt habe ich mir gedacht, dass ich schreibe. Also, der GW hat mir die Vorfahrt genommen, d.h. ein Feuerwehrkollege hat mich als Feuerwehrlerin auf dem Weg zum Gerätehaus verletzt. Also zahlt die Haftplichtversicherung des GW's, die Bayrische Versicherungskammer, wegen dem Haftungsausschluss (StGB VII §105) kein Schmerzensgeld und für Folgeschäden kommen sie auch nicht auf. Es ist zwar traurig, aber wenn ein Ehrenamtlicher (in diesem Fall ich als Feuerwehrfrau) von einem Kollegen (hier der GW-Fahrer) verletzt wird, kommt die Versicherung nur für Sachschäden auf. Medizinisch bin ich allerdings super über den "Bayrischen Gemeindeunfallversicherungsverband" abgesichert. Danke für die Genesungswünsche!!! Eure Doris | ||||
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