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Thema | Endlich Klartext ... war: Esslingen: Skandal um neue Leitstelle | 1 Beitrag | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 478344 | ||
Datum | 19.04.2008 08:00 MSG-Nr: [ 478344 ] | 5033 x gelesen | ||
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Hallo, es tut sich was in der Rettungsprovinz Baden-Württemberg. Eine Petition vom Notfallforum Stuttgart/Bürgeriniative Rettungsdienst wurde vom Sozialausschuß des Landtages einstimmig (!!!) angenommen. Klarer kann man nicht mehr sagen, dass die Städte und Landkreise in der Pflicht sind und endlich ihrer Rechtsaufsicht nachzukommen haben. Es wird Zeit, die offensichtliche Narrenfreiheit der Kostenträger und Rettungsvereine zu beenden und alle Missstände aufzudecken. Pressemitteilung des Landtages Baden-Württemberg vom 18.04.2008: 032/2008 18.04.2008 Sozialausschuss: Hilfsfristen im Rettungsdienst müssen eingehalten werden Stuttgart. Der Sozialausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. April 2008, mit Forderungen zur Verbesserung der Notfallrettung in Baden-Württemberg beschäftigt. Die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, sieht dringenden Handlungsbedarf, das Rettungsdienstgesetz (RDG) von Baden-Württemberg zu reformieren. Eine Petition, die mit ihren Vorschlägen darauf abzielt, das Rettungswesen in Baden-Württemberg zu verbessern, wurde einstimmig an die Landesregierung überwiesen, die nun innerhalb von zwei Monaten berichten muss, was sie aufgrund der überwiesenen Petition veranlasst hat. Dagegen wurde ein Antrag der SPD-Fraktion, der von der Landesregierung ein Konzept fordert, um die gesetzlichen Vorgaben zur Einhaltung der Hilfsfrist zu gewährleisten, von den Regierungsfraktionen abgelehnt. In der Begründung des Antrags wurde darauf hingewiesen, dass die Hilfsfristen in Baden-Württemberg von 10, höchstens 15 Minuten offensichtlich nicht eingehalten würden. So sei die im RDG gemachte Vorgabe im Jahr 2006 in 24 der 37 Rettungsdienstbereiche des Landes unterschritten worden. Obwohl die Einhaltung der Hilfsfristen in Baden-Württemberg bei nur 93,92 Prozent der Einsätze liege, sehe die Landesregierung als oberste Aufsichtsbehörde keinen Handlungsbedarf. Laut Lösch unterliegen die Bereichsausschüsse der Rechtsaufsicht durch die Stadt- und Landkreise, die Regierungspräsidien sowie das Sozialministerium. Die Regierungspräsidien seien vom Ministerium angewiesen worden, darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Bereichsausschüsse Defizite bei der Hilfsfristeinhaltung abstellten. Lösch forderte die Landesregierung auf, endlich tätig zu werden: „Was muss denn noch alles passieren, bevor die Landesregierung als Rechtsaufsicht reagiert?“ Wie die Ausschussvorsitzende abschließend erklärte, habe der Sozialausschuss gegenüber dem Ministerium für Arbeit und Soziales nochmals deutlich gemacht, dass alles unternommen werden müsse, um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist sicherzustellen. (Pressemitteilung des Landtages Baden-Württemberg vom 18.04.2008) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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