Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Hygieneordnung, Schwarz-Weiß-Trennung | 13 Beiträge |
Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 478381 |
Datum | 19.04.2008 12:43 MSG-Nr: [ 478381 ] | 8583 x gelesen |
Infos: | 16.08.09 Hygiene-Box
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gesunder Menschenverstand
...es geht mir hier um eine Art "Dienstanweisung", etwa:
du sollst in der Umkleide nicht Essen und Trinken (vor allem nach Brandeinsatz)
du sollst die Schulungsräume (Sozialbereich) nicht mit kontaminierter Einsatzkleidung (Stiefel) betreten,
du sollst keine stark kontaminierte Einsatzkleidung weiter in der Umkleide lassen als unbedingt nötig (gleich an der E-Stelle in Säcke packen ist natürlich die beste Lösung)
du sollst die Duschräume nicht mit Straßenschuhen (Einsatzstiefeln) betreten
du sollst (nicht).......usw.
Das ganze dann von Wehrführung und Gemeinde bestätigen lassen und offiziel bekanntmachen.
(gem. GMV alles selbstverständlich, aber wenn es als Anweisung in der Umkleide hängt, halten sich auch vieleicht Einige daran die beratungsunempfindlich sind)
Gruß Daniel
Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.
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| 17.04.2008 18:52 |
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Dani7el 7G., Überherrn |
| 19.04.2008 12:08 |
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Dani7el 7G., Überherrn |
| 19.04.2008 12:31 |
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