Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge |
Autor | Dori8s A8., Bad Füssing / Bayern | 478465 |
Datum | 20.04.2008 14:03 MSG-Nr: [ 478465 ] | 26248 x gelesen |
Infos: | 04.05.08 Gesetzeslücke: Ehrenamtliche Helfer als Notfall 06.04.08 Einsatzdatenbank
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Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Hallo Katja,
alle sind der Meinung, dass es ein Wegeunfall ist, außer der Versicherung - leider. Die „Bayrische Versicherungskammer“ sieht es nicht so, denn sie schrieben: ,,Die Fahrt von dem Ort der Alarmierung zum Feuerwehreinsatzgebäude stellt keine Teilnahme am allgemeinen Verkehr, sondern bereits eine so genannte Betriebsfahrt dar, so dass der Haftungsausschluss nach § 105 SGB VII durchaus greift.''.
Also kann man davon ausgehen, dass es nach Auffassung der „Bayerischen Versicherungskammer“ keine Wegeunfälle mehr gibt!!!
Deshalb klage ich jetzt auch...
Ja, ich habe schon seit dem Unfall, Gott sei Dank, eine ausgezeichnete Rechtsanwältin.
Liebe Grüße
Doris
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