Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Bandschlinge vs. Rettungsschlaufe | 18 Beiträge |
Autor | Sven8 v.8, Gelnhausen / Hessen | 478615 |
Datum | 21.04.2008 11:02 MSG-Nr: [ 478615 ] | 10424 x gelesen |
Hallo Lars,
Sicherlich hast du Recht, dass eine Bandschlinge vielfältiger als Hilfsmittel für von Dir beschriebene Tätikkeiten einzusetzten ist.
Dennoch muss ich mir aber doch als Organisation Gedanken darüber, ob dass Geräte welches ich kaufe um meinen AGT's eine Selbstrettung zu ermöglichen, dafür zu gelassen ist. Denn jetzt habe ich doch die Zeit mir Gedanken darüber zu machen. Dieser Thread soll ja genau dabei unterstützen. Sollte ich erst in solch einer Situation sein, würde ich selbstverständlich auch zu der Bandschlinge greifen, hätte ich sie zur Verfügung. Und halten würde sich mich mit Sicherheit auch.
Allerdings ist zu deiner "privat" beschafften Bandschlinge noch folgendes anzumerken: Zum einen ist sie privat von Dir beschafft, d.h. du setzt ein Hilfsmittel ein, welches nicht von deiner Feuerwehr beschafft wurde und ggf. für den Zweck nicht zugelassen ist.
Desweiteren muss eine Bandschlinge mind. einmal jährlich von einem Sachkundigen nach BGG 906 überprüft werden und sie unterliegt aufgrund gewisser Alterungsprozesse im Material eine Ablegereife (6 Jahre nach GUV-R 198).
Sollte jetzt etwas bei Übung oder Einsatz damit passieren, ist die Erklärungsnot groß. Den die erste Frage ist nunmal: Woher kommt das und wann wurde es geprüft?
Gruß Sven
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| 21.04.2008 09:29 |
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., Gelnhausen |
| 21.04.2008 10:27 |
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Lars7 T.7, Oerel |
| 21.04.2008 11:02 |
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Axel7 S.7, Remscheid |
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Lars7 T.7, Oerel |
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Stef7fen7 H7., Bad Vilbel |
| 21.04.2008 14:13 |
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