Hallo!
Zitat FwDV7 5.2: Für Einsatzkräfte, die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, muss eine innenliegende Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeordnet werden.
Also, an alle Brillenschlangen und die, die es noch werden können:
Ist das "erforderliche Sehvermögen" irgendwo näher definiert?
Wie wird die Beschaffung bei euch geregelt?
Habt ihr eine persönliche Maske mit permanent eingebauter Brille?
Viele Grüße
Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)
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