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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G 26.3 UNTERSUCHUNG | 31 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Nds. | 479164 | ||
Datum | 23.04.2008 13:20 MSG-Nr: [ 479164 ] | 13289 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, Markus du beziehst dich dabei auf die allgemeine Gebührenordnung, dir ist schon bekannt, daß es für die Abrechnung der Untersuchung nach BG-Grundsätzen eine gesonderte Abrechnungstabelle gibt? GOÄ BG-Grundsätze (Ziffer 29) Diese kommt z.B. bei uns zur anwendung, die Kosten für die G26 Untersuchungen findest du auf Seite 7. Sollten zur feststellung der AGT-Tauglichkeit noch andere Untersuchungen notwendig werden, sind diese vorher mit der Kommune ab zuklären. Sollte diese dann ablehnen kann der/die Betreffende kein AGT sein/werden. Neu hin zu kommt dann jetzt noch der Bluttest, kosten hierfür kann ich dir momentan nicht nennen. Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche meinung und ist nicht die meiner Feuerwehr. MKG Jürgen Linne | ||||
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