Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Fortbildung für Gruppenführer | 83 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 479332 |
Datum | 24.04.2008 00:16 MSG-Nr: [ 479332 ] | 39229 x gelesen |
1. Truppführer
2. Task Force
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeister
Staatliche Feuerwehrschule
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandmeister
Feuerwehrmann
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Anton Kastnerbei uns wird TM1, TM2 und TF auf Gemeindeebene durchgeführt.
Lehrgangsleiter ist meist der zuständige KBM.
Ausbilder bei diesen Lehrgängen sind dann die Ortskommandanten, ZF und GF der Feuerwehren.
Haben diese Leute außer ihrem wahlamt irgend eine Ausbilderbefähigung? z.B. Ausbilderlehrgang auf der Landesfeuerwehrschule? So wie nach FwV 2 vorgsehen?
>Beim MA-Lehrgang wird der theoretische Teil vom zuständigen KBM durchgeführt. Die praktische Ausbildung übernehmen Maschinisten der Ortswehr, an deren Standort der Lehrgang durchgeführt wird.<
Selbe Frage wie oben...
Aber mir schwant da Böses...
Geschrieben von Anton KastnerAGT-Ausbildung erfolgt zentral in der Kreisstadt. Der zuständige KBM hat einen Lehrgang an der SFS absolviert.
Schön. Die durchführenden Ausbilder auch? Wenn ich übelege, mit welchem Ausbilderansatz unsere kreisausbildungsstätte an die Lehrgänge und jährlichen Streckenübungen rangehet, dann kommt mir ein Kreisbrandonkel dafür schon etwas komisch vor...
Geschrieben von Anton KastnerFunksprechlehrgang erfolgt auch auf Kreisebene in den einzelnen KBI-Bezirken. Dafür gibt es einen KBI und einen KBM, die diesen Lehrgang durchführen.
2 Mann... Wow.
Dafür daß dieser Lehrgang eigentlich für jeden FM verpflichtend sein sollte...
Geschrieben von Anton KastnerAlle weiteren Lehrgänge erfolgen an den 3 Feuerwehrschulen in Bayern.
Und da schlagen dann die Leute auf die von den o.g. die keinerlei Qualifikation zum Ausbilden haben "ausgebildet" wurden (oder auch nicht weil wie ich gelernt habe ist das mit den Lehrgangsvoraussetzungen im Freistaaat nicht ganz so ernst genommen - so von wegen als TrM1 zum GrFü...)? So hart es klingt. Aber ich denke, die LFSen der restlichen Bundesländer sollten dringend ein generelles Anerkennungsverbot sämtlicher in Bayern absolvierter FF-Ausbildungen in Erwägung ziehen, bis eine Einhaltung der nach FwDV 2 definierten Mindeststandards in der Ausbildung gewährleistet ist.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 11.01.2008 11:23 |
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Mark7us 7H., Auerbach |
| 11.01.2008 11:51 |
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Dani7el 7G., Überherrn |
| 11.01.2008 11:53 |
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Mark7us 7B., Heimstetten |
| 11.01.2008 17:02 |
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., Grafschaft |
| 22.01.2008 11:12 |
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., Westerwald | |