Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Fortbildung für Gruppenführer | 83 Beiträge |
Autor | Marc8o H8., Loiching / Bayern | 479333 |
Datum | 24.04.2008 00:35 MSG-Nr: [ 479333 ] | 39202 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Hallo Christian,
Geschrieben von Christian FischerAber ich denke, die LFSen der restlichen Bundesländer sollten dringend ein generelles Anerkennungsverbot sämtlicher in Bayern absolvierter FF-Ausbildungen in Erwägung ziehen, bis eine Einhaltung der nach FwDV 2 definierten Mindeststandards in der Ausbildung gewährleistet ist.
Das meinst Du doch wohl jetzt nicht ernst, oder? Mit demselben Argument könnte ich auch verlangen, dass die bayerischen Unis auch keinen Nicht-Bayern-Abiturienten mehr zulassen.
Geschrieben von Christian Fischeroder auch nicht weil wie ich gelernt habe ist das mit den Lehrgangsvoraussetzungen im Freistaaat nicht ganz so ernst genommen - so von wegen als TrM1 zum GrFü...)
Vorurteile, die jeglicher Grundlage entbehren! Gruppenführer-Lehrgang ohne mindestens kompletten TM gibts auch in Bayern nicht mehr.
TM ist - zumindest bei uns im Landkreis - Grundvoraussetzung für sämtliche weiterführenden Lehrgänge - ohne Ausnahme!!! Selbst beim Sprechfunker-Lehrgang, der bei uns bis vor wenigen Jahren noch ohne TM machbar war, wird dieser mittlerweile vorausgesetzt.
Und außerdem zeigt die Erfahrung, dass kürzere Ausbildungszeiten nicht unbedingt die schlechteren sein müssen. Auf die Qualität der Ausbildung kommt's wohl an, nicht auf die Quantität.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Marco Heine
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