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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz ohne Gruppenführer | 117 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Garching / Bayern | 479385 | ||
Datum | 24.04.2008 10:38 MSG-Nr: [ 479385 ] | 74264 x gelesen | ||
Hallo, Ich würde das nach Möglichkeit vermeiden ohne Gruppenführerausbildung hast du einfach nicht das Hintergrundwissen und ich meine nur rechtliche Angelegenheiten, fachlich mag dass schon anders aussehen . Aber auf alle fälle musst du dann Nachalarmieren wenn kein GF da ist ! Lösung mehr Gruppenführer ausbilden !? oder sofort beim Einsatz einen KBM oder dergleichen Burschen Nachalarmieren lassen. Bayerisches Feuerwehrgesetz Art.18 Einsatzleitung (2) 1 Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensorts, mit Eintreffen von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr des Schadensorts der Leiter dieser Einsatzkräfte. 2 Kommen mehrere Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren einer Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr zum Einsatz, so kann der Feuerwehrkommandant, dem die Aufgaben gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 1 obliegen, die Einsatzleitung übernehmen. Dazu Verordnung zur Ausführung des BayFwG §16 (1) zu BayFwG Art18 (2) Befinden sich weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der ranghöchste anwesende Führungsdienstgrad die Einsatzleitung. Bei gleichem Dienstrang entscheidet das Dienstalter. mfg -------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! --------------------- | ||||
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