Rubrik | Feuerwehr + Internet |
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Thema | Maulkorb? | 40 Beiträge |
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 479543 |
Datum | 25.04.2008 12:01 MSG-Nr: [ 479543 ] | 13258 x gelesen |
Feuerwehr
Grundgesetz
Geschrieben von Bach RüdigerStellt sich hier auch noch die rechtliche Frage: Die Feuerwehr ist Teil der öffentlichen Verwaltung (kein Demokratieverein), auch die FF'en.
Was steht in den AGA's der Stadt- Gemeindeverwaltungen in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit?
Wer ist innerhalb der Verwaltung zuständig (Bsp. Presseamt)?
Hallo Rüdiger,
mal am Beispiel Hannover, welches für die meisten FW dienen mag:
Grundsätzlich alle Pressemeldungen/aussagen, die Gemeindeverwaltung betreffend durch das
Presseamt
Dieses kann dann nach Absprache Teilbereiche oder Auskünfte eine Amtes der Stadt/Gemeinde deligieren.
Dieses "delegieren" kann sich auf alle Bereiche als auch auf Einzelbereiche erstrecken. (Einsatz)
So etwas muss aber und wird auch in einer Dienstanweisung, unterschrieben durch den (hier in H. ) Oberbürgermeister als Verwaltungsleiter (hier ist der OB Stadtdirektor in Personalunion) geregelt.
Die Feuerwehr Hannover hat als einziges Amt eine derartige Generalvollmacht, alle anderen Ämtern nur über das Presseamt.
Das aber ist eine lokale Regelung, die woanders anders aussehen kann.
Generell ist nur der Amtsleiter zu Aussagen ermächtigt.
Der aber kann und hat das auf einen Pressesprecher, der - neben seinem Alarmdienst -nur die Aufgabe "Öffentlichkeit" wahr nimmt übertragen.
Hat er dienstfrei, dann geht diese Aufgabe reihum nach einen Dienstplan an andere Oberbeamte über, die dafür geschult sind.
Also Zusammenfassung:
1.:) Aussageberichtigt ist das Presseamt der Gemeinde
2.:) DIese Aussagebereichtigung kann delegiert werden
3.:) Dieses Deligieren kann sich auf allgemeine Belange als auch auf aTeilbelange, die den Aufgabenbereich
betreffen erfolgen.
Generell: Nicht berechtigte können bei nicht genehmigter Aussage disziplinar belangt werden..
So, eine Bitte:
kommt mir jetzt nicht mit dem viel zitierten Art. 5 GG, denn der zieht hier überhaupt nicht!
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