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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Folgekosten aus Bränden etc. | 35 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 479672 | ||
Datum | 26.04.2008 11:59 MSG-Nr: [ 479672 ] | 9350 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Alexander Horcher Jetzt wäre nur interessant zu wissen ob jede Feuerwehr ihre eigenen Löschmittel selbst tragen muß oder prinzipiell jede auswärtig angeforderte Feuerwehr aus Nachbargemeinden ihre Kosten auf die Gemeinde in der der Brand stattgefunden hat umwälzen kann... Für NRW gilt: Feuerwehren aus angrenzenden(!) Gemeinden müssen kostenlos Hilfe leisten, allerdings müssen Sachaufwendungen wie Kraftstoff oder z.B. Schaummittel erstattet werden. Andere Feuerwehren können nach den Grundsätzen der Amtshilfe gegenüber der Gemeinde in der Hilfe geleistet wird abrechnen! Gruß Sven | ||||
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