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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rote Ampel vs. Sonderrechte | 15 Beiträge | ||
Autor | Kers8ten8 N.8, Stuttgart / BaWü | 479700 | ||
Datum | 26.04.2008 13:42 MSG-Nr: [ 479700 ] | 6799 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Tönnemann Wobei letzteres einem nicht viel sagt, wenn man nicht weiß wie solche Haftungsquoten zustande kommen. Denn als Haftungsquote nur 1/2 zu bekommen, obwohl man bei rot gefahren und der andere Verkehrsteilnehmer fast nix falsch gemacht hat und man die Betriebsgefahr eines LKW zu seinen Lasten hat ist eigentlich schon eine gute Quote. Zahlt ohnehin erstmal die Gemeinde. Aber Vorsicht, es gibt die Rückgriffsmöglichkeit ab grober Fahrlässigkeit. ;-) ...genau, in die Richtung ging das. Ich mein es wäre hier auch mal zitiert worden, evtl. im Zuge der Diskussion um den TLF-Unfall hier am Flughafen. Vor meinem geistigen Auge sehe ich von Christian Fischer etwas wie "...nach diesem Urteil ist es ab der und der Geschwindigkeit ja schon als Vorsatz anzusehen" kommentiert :-) MkG Kersten | ||||
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