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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bauarbeiten Straße - muß Baufirma die Gräben verschließen? | 10 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 480598 | ||
Datum | 02.05.2008 09:01 MSG-Nr: [ 480598 ] | 6879 x gelesen | ||
Hallo Kameraden, bei uns liegen ab nächster Woche auf der Straße im Bereich Feuerwehrhaus - Ausfahrt - Eingangstür und Parkplatz Bauarbeiten statt, da ein neuer Kanal verlegt werden soll bzw. ein anderer Kanal in einen vorhandenen Kanal eingebunden werden soll. Dauer ist je nach Wetterlage für diesen Bauabschnitt 14 Tage - 3 Wochen eingeplant. In wie weit und auf Grund welcher Rechtslage wäre die Baufirma verpflichtet diesen Kanal bzw. die Schachtarbeiten für den Kanal ab Arbeitsschluß über Nacht wieder zu verschließen und in welcher Weise? ( Metallplatten?) Denn wenn Schachtarbeiten gemacht worden sind kann herrscht nachts ja erhöhte Unfallgefahr beim Betreten des Gerätehauses bzw. vom Weg Parkplatz --> Gerätehaus sowie Straße --> Eingangstür. Wir sind zwar nur eine kleine Ortswehr mit relativ wenigen Einsätzen im Jahr, doch jeder von Euch kennt doch die Situation: Grade wenn man Termine hat zickt das Auto rum oder ist viel Verkehr/Stau auf der Straße. Ebenso vergleiche ich jetzt unsere Situation, meist zu ungünstigsten Zeitpunkten würden dann evtl. 2-3 Alarmierungen stattfinden. Danke für Eure Auskunft schon mal im Voraus! MkG Lars | ||||
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