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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | (Zeit-) Unterschiede bei der Alarmierung? - war:Gruppenübungen für ... | 287 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 481285 | |||
Datum | 05.05.2008 17:09 MSG-Nr: [ 481285 ] | 118521 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastner Es ist halt so wie überall im Leben ein Geben und ein Nehmen. Du kannst dich evtl gegen den BGM stellen, wenn du meinst, das gehört nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr. Wenn du dann im Gegenzug mal was brauchst oder möchtest von der Gemeinde, dann schaust du mit dem sprichwörtlichen "Ofenrohr ins Gebirge". 1. Versucht er auch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes zum Kehren der Straße zu animieren? 2. Man braucht nur das was gemäß der gesetzlichen Vorgaben, der Vorgaben des Unfallversicherers und letztendlich des örtlichen Bedarfs wirklich notwendig ist. 3. Was der örtliche Bedarf ist, ist letztendlich immer eine Entscheidung auf politischer Ebene. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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