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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 481497 | ||
Datum | 06.05.2008 13:57 MSG-Nr: [ 481497 ] | 761173 x gelesen | ||
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Vorab sei gesagt, dass ich selbst auch schon mit dem Hersteller schon einen telefonischen Disput hatte. Von daher liegt mir eigentlich recht wenig daran, weder den Hersteller noch seine Vertriebspraktiken in irgendeiner Form zu verteidigen. Aber... Geschrieben von Benni Katz In Fachkreisen sind schon seit einigen Monaten die TÜV Protokolle der Stiefel Untersuchung im Umlauf. Es hat sich nur glaub niemand getraut diese Online zu stellen. ... mit Vermutungen kommen wir auch nicht weiter. Entweder knallharte Fakten: Heißt den TÜV-Bericht zur Verfügung stellen. Oder eben nicht. Dann aber bitte auch so fair sein und hier nicht Mutmaßungen aufstellen. Denn aus der Vergangenheit ist auch bekannt, dass das Unternehmer gegen Kritiker sehr rigide vorgeht. Welchen rechtlichen Erfolg die damit hätten sei dahingestellt. Verursacht aber immer Ärger und kostet Zeit. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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