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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 481529 | ||
Datum | 06.05.2008 16:26 MSG-Nr: [ 481529 ] | 761647 x gelesen | ||
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Hallo, irgendwie ist mir noch nicht ganz klar, was eine solche Untersagungsverfügung denn untersagt: - die Zusicherung bestimmter Eigenschaften? - den Vertrieb? - die (weitere) Nutzung? Wer klärt mich auf? Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | ||||
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