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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 481617 | ||
Datum | 06.05.2008 20:04 MSG-Nr: [ 481617 ] | 761213 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Jürgen M@yer Ich gehe davon aus das die Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) nicht aus dem heiteren Himmel gekommen ist. Die BAuA hat überhaupt keine Untersagungsverfügung herausgegeben, weil sie dazu nicht berechtigt ist (das kann man im GPSG nachlesen). Besagte Untersagungsverfügung kommt von der Bezirksregierung Köln, das kann man im Schriftstück nachlesen. Die BAuA als beauftragte Stelle ist Sammelpunkt für solche Untersagungsverfügungen und veröffentlicht diese. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | ||||
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