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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 481665 | ||
Datum | 07.05.2008 00:58 MSG-Nr: [ 481665 ] | 761006 x gelesen | ||
Infos: | alle 31 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
Themengruppe: | ||||
Moin, du hattest dich an früherer Stelle im Forum ja schon einmal als Experte für Untersagungsverfügungen geoutet, in diesem Thread sind mehrfach Konsequenzen für die Adressaten der Verfügung und aber auch für die Nutzer der "untersagten" Produkte aufgetaucht. z.B.: Geschrieben von Mario Doll, irgendwie ist mir noch nicht ganz klar, was eine solche Untersagungsverfügung denn untersagt: ME nur Ersteres in Kombination mit dem Zweiteren, das Dritte liegt im Ermessen des Verbrauchers,... oder? Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | ||||
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