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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 481684 | ||
Datum | 07.05.2008 08:05 MSG-Nr: [ 481684 ] | 761170 x gelesen | ||
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Hallo Leute, es ist ja nun so, dass die Fa. Hanrath auf Ihrer Homepage die Stiefel weiter anbietet, jedoch kein Vermerk mehr zu finden ist, dass die Stiefel antistatisch sind. Damit liegt die freie Entscheidung der Käufers zum Erwerb zugrunde und es fehlt keine zugesicherte Eigenschaft. Nun stellt sich die Frage, inwieweit ein Feuerwehrstiefel diese Eigenschaft überhaupt haben muss. Ich habe auf die schnelle bei der Durchsicht der Anforderungen für die PSA nur die Vorgaben ''Durchtrittsicher'' und ''Stahlkappe'' gefunden. MkG, Sascha Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | ||||
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