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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 481710 | ||
Datum | 07.05.2008 10:32 MSG-Nr: [ 481710 ] | 761221 x gelesen | ||
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Der GUVV Bayern gibt hierzu leider nur eine Empfehlung ab: ''Den Feuerwehren wird als Standardfeuerwehrstiefel der TYP 2 mit Zusatzanforderung Antistatik empfohlen. Vorhandenes Schuhwerk nach EN 345-2 (Version S3,S5) mit Zusatzbezeichnung FPA sowie nach DIN 4843 (BVersion S9, S10) kann weiter verwendet werden.'' Damit stehe ich eigentlich wieder am Anfang. MkG, Sascha Kamerdaschatliche Grüße Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | ||||
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