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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 481744 | ||
Datum | 07.05.2008 12:02 MSG-Nr: [ 481744 ] | 760734 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sascha Joerchel Generell keines. Nur steh ich halt derzeit vor der Entscheidung, nicht nur bestehendes Schuhwerk einzelner zu akzeptieren und zuzulassen sondern auch noch weitere Bestellungen zu authorisieren. Ich kenne Wehren da wurde durchgegriffen und bestimmtes Schuhwerk untersagt. Geschrieben von Sascha Joerchel sondern auch noch weitere Bestellungen zu authorisieren. Und damit hab ich irgendwie Bauchweh, wenn ich das Tohuwabohu um Hanrath mitkriege. Dann würde ich an deiner Stelle bestimmte Schlüsse und Konsequenzen ziehen. Geschrieben von Sascha Joerchel Auch das bestehende ist so eine Sache. Vielleicht der Jugend geben, da für die Arbeiten im Ex-Bereich eh verboten ist. Und die Einsatzabteilung kriegt Antistatisch. Tja, "normale" Sicherheitsschuhe nach EN 345 müssen alle antistatisch sein, sind sie das nicht dann hat irgend jemand versagt in meinen Augen. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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