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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 482151 | ||
Datum | 09.05.2008 11:37 MSG-Nr: [ 482151 ] | 759507 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian Stühle Die zertifikatsausstellende Stelle muss dazu berechtigt, sprich akkreditiert sein. Das ist schon klar, nur kann ich a) als Kommune oder gar Privatperson nicht jedes Institut kennen und müsste also est nachforschen b) mich trotz allem nicht sicher sein, da H ja Zertifikate hat, nur eben auch eine Unterlassungsverfügung. Was wird der Händler dir in die Hand drücken, Zertifikat oder Verfügung? Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | ||||
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