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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 482270 | ||
Datum | 10.05.2008 11:03 MSG-Nr: [ 482270 ] | 758523 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut pauschal in Kraft, obwohl die betroffenen Herstellzeiträumen jetzt doch klar eingegrenzt sind? Die Stiefelthematik "Hanrath" ist etwas vielschichtig. Es wurde festgestellt das einige (?) Feuerwehrstiefel der Firma teilweise nicht der Norm entsprechen. Daraufhin das das Prüfinstitut die Zertifizierung zurückgezogen. Vermutlich deshalb hat die Bezirkregierung Köln nun die Untersagungsverfügung erlassen. Man muss also hier zwei Bereiche sehen und für die Bewertung getrennt betrachten: Meiner Ansicht nach könnte es also vier verschiedene "Arten" von Hanrath-Feuerwehrstiefeln geben: 1. fehlerfreie Stiefel die zu einem Zeitpunkt produziert wurden in denen ein gültiges Zertifikat vorlag 2. fehlerhafte Stiefel die zu einem Zeitpunkt produziert wurden in denen ein gültiges Zertifikat vorlag 3. fehlerfreie Stiefel die zu einem Zeitpunkt produziert wurden in denen kein gültiges Zertifikat vorlag 4. fehlerhafte Stiefel die zu einem Zeitpunkt produziert wurden in denen kein gültiges Zertifikat vorlag Der Anwender kann den Produktionszeitraum selbst prüfen. Der ist ja auf dem Stiefel vermerkt. Aber auch wenn der Stiefel mit gültigen Zertifikat produziert wurde ist meiner Ansicht nach nicht sichergestellt das er fehlerfrei ist. Ich gehe mal davon aus das die überprüften Stiefel die die von der BAuA erwähnten Fehler aufweisen zu einem Zeitpunkt produziert wurden wo das Zertifikat gültig war. Der Entzug des Zertifikates erfolgte ja erst nachdem man diese Fehler festgestellt hat. Besonders der Fehler mit der unzureichenden Antistatikeigenschaft der Sohlen scheint ein Serienfehler zu sein. Aufklärung und Klarheit kann meiner Ansicht nach nur der Hersteller geben. Aber diese fehlt nahezu vollständig. Die bisherige Informationspolitik von Hanrath ist meiner Meinung nach dazu absolut nicht geeignet. Der Anwender hat selbst ja fast keine Möglichkeit die Sohlen seiner Stiefel auf den für die Antistatik richtigen Widerstand zu überprüfen. Da müsste er die Stiefel schon zu einem entsprechend ausgestatteten Labor bringen. Was soll nun der Verantwortliche (Wehrführer, Bürgermeister usw.) in diesem Fall machen? Eine Entscheidung nur nach dem Produktionszeitraum ist meiner Ansicht nach nicht ausreichend um sicherzustellen das keine "gefährlichen" Feuerwehrstiefel benutzt werden. Hier müsste der Hersteller noch zusätzliche Angaben welche Produktionschargen von diesen Fehlern betroffen sind liefern. Und solange diese Infos fehlen ist ein pauschales Verbot dieser Feuerwehrstiefel im Feuerwehrdienst meiner Ansicht nach gerechtfertigt. Vielleicht sogar auch die einzigste Möglichkeit bei einem Unfall als "Unternehmer" nicht in die Verantwortung genommen zu werden. Ob da nun eine Rückrufaktion möglich, sinnvoll oder gar rechtlich erforderlich ist müssen andere Stellen entscheiden ... Anmerkung: dieser Beitrag ist eine Meinungsäusserung die ich auf Grund der veröffentlichten Informationen und meines gesunden Menschenverstandes gebildet habe. Er ist keinesfalls eine Rechtsberatung. Die darin getroffenen Aussagen sind unverbindlich. Jeder Anwender muss selbst entscheiden wie er mit dieser Thematik umgeht. MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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